Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 3DHANDWERK
1. Umfang und Gültigkeit
Für alle Rechtsgeschäfte mit 3DHANDWERK sind ausschließlich die Bestimmungen dieser AGB maßgebend. Mit Erteilung des ersten Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit dieser Bestimmungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.
2. Vertragsabschluß
Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung per E-Mail oder Telefax zu den Bedingungen dieser AGB von 3DHANDWERK angenommen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unbedingt der schriftlichen Bestätigung per E-Mail oder Telefax. Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt und Firmengemäß gezeichnet werden. Sie verpflichten den Auftragnehmer nur zu dem in der Projektbeschreibung angegebenen Umfang. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
2.1 Gegenstand eines Auftrages kann sein:
Ausarbeitung und Gestaltung sowie Konzeption von:
– Webseiten im Internet
– Geschäftspapieren
– Logos | Signets | Zeichen
– Corporate Design
– Marketing- und Medienkonzepten
– Beschriftungen
– Werbemitteln sowie diverse weitere Print- und Medienprodukte
2.2 Die Ausarbeitung von unter Punkt 2.1 genannten Inhalten erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen u. Hilfsmittel, die der Auftraggeber zeitgerecht und auf seine Kosten zur Verfügung stellt.
2.3 Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Genehmigungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.
2.4 Die erstellten Inhalte bedürfen bei Abnahme durch den Auftraggeber einer Abnahmeprüfung. Mängel, das sind Abweichungen von der genehmigten Projektbeschreibung, sind, vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert, dem Auftragnehmer innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt schriftlich zu melden, der um die schnellstmögliche Mängelbehebung bemüht ist. Erfolgt keine Meldung innerhalb der oben angegeben Frist, gelten die Arbeiten als abgenommen. Wird die Arbeit abgelehnt, sind die bis dahin für die Tätigkeit des Auftragnehmers aufgewendeten Arbeitszeiten, Kosten und Spesen vom Auftraggeber komplett zu ersetzen.
3. Preise, Steuern
3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. 19% Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den (die) vorliegenden Auftrag (Aufträge).
4. Pflichten und Haftung des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Grafik-Design Aufträge zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen und vorzulegen.
Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt 3DHANDWERK von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen es stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
5. Urheberrecht und Nutzung
5.1 Der Auftragnehmer behält das Copyright der von Ihm erledigten Arbeiten. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, daß der Auftragnehmer die Arbeiten als Referenz anführen kann (bei Agenturen können bezüglich der Angaben der Referenz Ausnahmen gemacht werden). Die Nutzungsrechte werden vom Auftragnehmer auf schriftlichen Wunsch des Auftraggebers eingeschränkt oder vollständig mit verkauft und auf der Rechnung ausgewiesen.
5.2 Jeder 3DHANDWERK erteilte Auftrag stellt einen Urheberwerkvertrag dar, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Alle Entwürfe, Reinzeichnungen, Skizzen etc. unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Vertragsparteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen 3DHANDWERK insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97ff. UrhG zu.
5.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von 3DHANDWERK entweder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen berechtigt 3DHANDWERK eine Vertragsstrafe in mindestens der Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
5.4 3DHANDWERK überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und 3DHANDWERK.
5.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
5.6 3DHANDWERK hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken oder in Veröffentlichungen über das Produkt (z.B. Impressum der Webseite, Presseberichte o.ä.) als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt 3DHANDWERK zum Schadenersatz in branchenüblicher Höhe (Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD, neueste Fassung). Sofern 3DHANDWERK allerdings den Auftraggeber nach Abnahme des Entwurfs nicht explizit zur Namensnennung auffordert, verzichtet 3DHANDWERK stillschweigend auf dieses Recht und entsprechende Schadenersatzansprüche.
5.7 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen auch kein Miturheberrecht.
5.8 3DHANDWERK erstellt für jeden Auftrag ein individuelles, neues Design. Typische Gestaltungsstile (z.B. Fonts) oder einzelne grafische Elemente (z.B.bestimmte Fotos oder Cliparts) werden aber zwangsläufig immer wieder für die Auftragsbearbeitung verwendet, so dass der Auftraggeber hieran – auch nach Erwerb eines Nutzungsrechts an einer erstellten Grafik keine Exklusivrechte erwerben kann.
5.9 Die für die Gestaltung eingesetzten Stilelemente und Grafiken wie Fotos, Cliparts etc. werden überwiegend lizenzfrei verwendbaren Grafiksammlungen bekannter Bildagenturen oder Verlage entnommen. Hierdurch bedingt kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne für einen Auftrag seitens 3DHANDWERK eingesetzte Grafiken auch von anderen Nutzern dieser Sammlungen verwendet werden. Hieraus können keinerlei Ansprüche gegenüber 3DHANDWERK erhoben werden. Außerdem behält 3DHANDWERK das Recht auf eine mehrfache Verwendung ausdrücklich vor, sofern die Lizenzbestimmungen dies erlauben.Selbstverständlich kann auch „exklusives“ Material verwendet werden, hier muss dann aber die notwendige Lizenzgebühr extra vergütet werden. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Punkte ausdrücklich an.
6. Liefertermin
6.1 Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) genau einzuhalten.
6.2 Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Unterlagen vollständig und gemäß Leistungsbeschreibung lt. Punkt 2.3 zur Verfügung stellt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
6.3 Bei größeren Aufträgen, die mehrere Teilprojekte umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und Teilrechnungen zu stellen.
7. Vergütung
7.1 Die Vergütung für die erbrachten Designleistungen (Entwürfe, Reinzeichnungen etc.) sowie Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage eines schriftlichen Angebots von 3DHANDWERK. Wurden keine Vereinbarungen in Form eines schriftlichen Angebotes oder einer Sondervereinbarung getroffen, wird ein Stundensatz von 62,50 Euro berechnet.
7.2 Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend des festgelegten Stundensatzes, abgegebener individueller Angebote oder getroffener, schriftlicher Sondervereinbarungen zu zahlen. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungseingang vollständig zu zahlen. Bemängelungen der Rechnungsinhalte sind nur gültig, wenn sie innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt schriftlich dokumentiert erfolgen. Sonst gilt die Rechnung als angenommen und muß anstandslos gezahlt werden.
7.3 Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist 3DHANDWERK berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.
8. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme
8.1 Die vom Auftragnehmer gestellten Rechnungen sind spätestens 10 Werktage ab Rechnungserstellung ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.
Bei Aufträgen über die Konzeption, Gestaltung und Umsetzung einer Internetpräsenz stellt der Auftragnehmer nach Abschluss der Gestaltungsphase eine Zwischenrechnung über 25% des Angebotspreises, die nach den oben angegebenen Zahlungsbedingungen zu zahlen ist.
Bei Zahlungsverzug kommt der Auftraggeber ohne Mahnung am Fälligkeitstag in Verzug. Von da an gelten Verzugszinsen in Höhe von 3 % . Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung oder Bemängelungen zurückzuhalten.
Die Originalgrafik bzw. die erstellten Webseiten wird/werden grundsätzlich erst nach Zahlungseingang zur Verfügung gestellt. Nach eigenem Ermessen stellt 3DHANDWERK die Originale in Ausnahme- oder besonderen Vertrauensfällen, auch sofort nach Abnahme zur Verfügung, z.B. bei bekanntenStammkunden.
8.2 Die Abnahme hat innerhalb einer Frist von 72 Stunden nach Musterübermittlung zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Wenn innerhalb dieser Frist durch den Auftraggeber keine Rückmeldung erfolgt, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt bzw. gilt der Auftrag als abgeschlossen. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
Eine Nichtabnahme eines Entwurfs, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung, d.h. 3DHANDWERK behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.
8.3 Bei Zahlungsverzug kann 3DHANDWERK Verzugszinsen in Höhe von 12% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen. Für jede auszustellende Mahnung erhebt 3DHANDWERK für die Bearbeitung einen Pauschalbetrag von 10,- Euro, eventuelle Auslagen für Porto und sonstige Kosten und Gebühren.
9. Rücktrittsrecht
9.1 Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden des Auftragnehmers, ist der Auftraggeber berechtigt, schriftlich vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Dienstleistung in wesentlichen Teilen ohne Verschulden des Auftraggebers nicht erbracht wird.
9.2 Höhere Gewalt und Naturkatastrophen entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferfrist.
9.3 Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so kann in gesonderten Fällen individuell mit dem Auftragnehmer geregelt werden, eine Rückerstattung der erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten des Auftraggebers zu verrechnen.
10. Gewährleistung, Mängel
10.1 Bemängelungen sind nur gültig, wenn sie innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der vereinbarten Leistung gemäß Punkt. 2.4 schriftlich dokumentiert erfolgen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen. Bei gerechtfertigten Mängeln werden die Mängel in angemessener Frist behoben. 3DHANDWERK verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
10.2 Für Arbeiten, die durch den Auftraggeber bzw. Dritte nachträglich verändert worden sind, entfällt jegliche Gewährleistung durch den Auftragnehmer.
10.3 Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.
11. Haftung
11.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz nachgewiesen werden kann, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Erträgen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber ist in jedem Fall ausgeschlossen.
11.2 Nach Übergabe der Enddaten an den Kunden und dessen Annahme ist 3DHANDWERK nicht verpflichtet, die Daten des Kunden länger als 4 Wochen zu archiviren und ist nicht verpflichtet, diese auf Anfrage erneut zur Verfügung zu stellen. Sollte 3DHANDWERK die Daten nach eigenem Ermessen doch erneut zur Verfügung stellen, wird dies dem Kunden in Rechnung gestellt.
12. Haftungsbeschränkungen
12.1 Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im übrigen haftet 3DHANDWERK bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
13. Eigentumsvorbehalt
13.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
14. Digitale Daten
14.1 3DHANDWERK ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die am Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten (z.B. Originaldateien), ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
14.2 Hat 3DHANDWERK dem Auftraggeber Original-Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung durch 3DHANDWERK geändert werden.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die für ihn erstellten Grafiken etc. bei Bedarf als „Referenz“ auf der öffentlichen Homepage www.thronverfolger.de ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis von 3DHANDWERK-Arbeiten verwendet werden dürfen. Weiterhin stimmt der Auftraggeber zu, dass sein Firmenname, ggf. mit URL, ebenfalls in der 3DHANDWERK für Werbezwecke verwendete Kundenliste aufgenommen werden darf. Ausgeschlossen von dieser Regelung bleiben selbstverständlich Projekte, die im Rahmen für Agenturen ausführt werden, die wiederum als Wiederverkäufer auftreten und 3DHANDWERK um Anonymität bzw. Kundenschutz bitten.
15.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz von 3DHANDWERK (Osnabrück).
15.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.4 Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.
15.5 Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.
16. Sonstiges
16.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.